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Neuerungen für örtliche Bauvorschriften - Welche Gestaltungsmöglichkeiten bleiben der Gemeinde?

Ein Fachseminar erarbeitet mit Kommunalvertreter/-innen die Konsequenzen

Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag referiert im Seminar an der SDL Thierhaupten zu den rechtlichen Neuerungen.
Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag gab im Seminar an der SDL Thierhaupten einen Überblick zu den rechtlichen Neuerungen.
© SDL Thierhaupten

Das Seminar war ein praxisnahes und kompaktes Update für kommunale Entscheidungsträgerinnen und -träger. Den Auftakt machte Architektin und Stadtplanerin Vera Winzinger. Sie stellte die zentrale Frage: „Was kann die Gemeinde bei ihrer Ortsentwicklung künftig überhaupt noch steuern?“

Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag gab einen Überblick zu den rechtlichen Neuerungen und ordnete praxisnah die Folgerungen für die Kommuneren ein. Was müssen Gemeinden jetzt in welchem Fall hinsichtlich des Stellplatz- und Spielplatzrechts oder der Grüngestaltung regeln. Unter welchen Bedingungen verlieren bestehende kommunale Satzungen ihre Gültigkeit, was sollten Kommunen jetzt in örtliche Bauvorschrift gießen und was kann darüber nicht mehr gesteuert werden? Besonders kritisch wurden die Änderungen hin zu einem verfahrensfreien Dachgeschossausbau und die Auswirkungen auf das Ortsbild diskutiert. Die zahlreichen Rückfragen und berichteten Einzelfälle der Teilnehmenden zeigten, wie hoch der Informations- und Austauschbedarf zu den gesetzlichen Neuerungen ist.

Bürgermeister Anton Winkler verdeutlichte am Beispiel seiner Gemeinde, wie Innenentwicklung auch ohne Bebauungsplan gelingen kann – wenn Ziele klar definiert und mit passenden Instrumenten verfolgt werden. Ergänzend analysierten die Teilnehmenden gemeinsam mit Vera Winzinger und Matthias Simon beispielhaft Bebauungspläne im Altort, mit besonderem Blick auf die Steuerungsgrenzen und Möglichkeiten in gewachsenen Ortskernen.

Das Fazit von Matthias Simon war klar: Kommunen sollten sich bewusst Zeit nehmen, etwa im Rahmen einer Klausur an der SDL Thierhaupten, um zu klären, welche Ziele sie verfolgen und mit welchen rechtlichen, planerischen und informellen Mitteln sie diese erreichen können. Vom Bebauungsplan, dem Innenentwicklungskonzept über eigene kommunale Förderprogramme bis hin zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, sei ein strategisches Vorgehen wichtiger denn je.

Das Seminar machte deutlich: Auch wenn gesetzliche Spielräume und Individualinteressen herausfordern, bleibt Gestaltung möglich – vorausgesetzt, die Kommune kennt ihre Werkzeuge und nutzt sie gezielt.

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